Stornobedingungen
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Entwurf — die Staffel trägt die Anwaltskanzlei ein
Die Stornostaffel selbst ist noch nicht festgelegt. Die beiden Sätze unten sind es und dürfen nicht entfernt werden.
Nachweis eines geringeren Schadens
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden entstanden oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die jeweils genannte Pauschale.
Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Für Buchungen von Ferienunterkünften zu einem bestimmten Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gelten die vereinbarten Stornobedingungen.